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News : Airbus plantt überarbeitete A320 Reihe - Lieferung ab
2009 ! --- Boeing baut
seine Führung im Großraumsektor aus ! --- Einheitliche blacklist
/ black list der EU online ! ---
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Die neuen Bestimmungen gelten bis auf weiteres ab Montag,
6. November 2006 an allen Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und in der
Schweiz.
WAS IST NEU?
Beim Packen
Sie dürfen nur kleine Flüssigkeitsmengen im
Handgepäck mitführen. Diese Flüssigkeiten müssen sich in getrennten Behältern
mit je einer maximalen Füllmenge von 100 Millilitern befinden. Diese Behälter
wiederum müssen Sie in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren
Plastiktüte von ca. 20 x 20 cm bei sich tragen (siehe Foto unten).
(voir la photo
ci-dessous).

Am Flughafen
Damit die Durchleuchtungsanlage Flüssigkeiten
erkennen kann, müssen Sie
- alle Flüssigkeiten, die mit der
Durchleuchtungsanlage überprüft werden sollen beim Sicherheitscheck zur
Untersuchung vorzeigen;
- Laptops und andere große elektrische Geräte aus
dem Handgepäck entfernen. Diese werden, während Sie durch die Anlage
gehen, separat durchleuchtet.
Eingeschlossen
sind folgende Flüssigkeiten:
- Inhalt unter Druck stehender Behälter,
einschließlich Rasierschaum und anderer Schaumarten
- Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup und
Deodorants
- Cremes, Lotionen und Öle
- Pasten, einschließlich Zahnpasta
- Parfüme
- Flüssig-Fest-Mischungen
- Sprays
- Wimperntusche
- Gele, einschließlich Haar- und Duschgele
- alle anderen Güter ähnlicher Beschaffenheit
WAS
ÄNDERT SICH NICHT?
Sie
können nach wie vor
- Flüssigkeiten in Taschen, die aufgegeben werden,
mitführen - die neuen Bestimmungen betreffen nur das Handgepäck;
- Medikamente und benötigte Nahrungsmittel,
inklusive Babynahrung, zum Verzehr während der Reise im Handgepäck
mitführen. Eventuell müssen Sie nachzuweisen, dass diese benötigt
werden.
- Flüssigkeiten wie Getränke und Parfüm kaufen,
und zwar entweder in einem Geschäft an einem Flughafen in der EU, wenn
dieses im Bereich liegt, den Sie nach Vorzeigen der Bordkarte betreten,
oder an Bord einer von einer europäischen Fluggesellschaft betriebenen
Maschine. Wenn diese Waren in einer speziell versiegelten Tasche
verkauft werden, öffnen Sie diese nicht, bevor Sie nicht alle
Sicherheitschecks durchlaufen haben - der Inhalt könnte sonst am
Sicherheitscheck beschlagnahmt werden. (Wenn Sie an einem Flughafen in
der EU umsteigen, öffnen Sie die Tasche nicht, bevor Sie nicht die
Sicherheitschecks am Transferflughafen oder am letzten Transferflughafen
durchlaufen haben, falls Sie mehrmals umsteigen.)
Dies
sind alles Flüssigkeiten, die zu den weiter oben erwähnten Mengen in der
wiederverschließbaren Plastiktüte hinzukommen können.
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